Professionelle Wartung für eine hohe Betriebssicherheit und lange Lebensdauer Ihrer Kleinkläranlage
Fair, kompetent, preiswert
Wir verstehen unsere Kleinkläranlagen!
Mit der Erfahrung aus der Wartung von tausenden Anlagen und dem Know-how als Hersteller von Kleinkläranlagen können Sie sicher sein, dass wir uns bestens mit Ihrer Kleinkläranlage auskennen. Unsere DWA zertifizierten Mitarbeiter sind besonders geschult und ausgebildet, um Ihre Kleinkläranlage kompetent zu warten. Unsere eigene Werkstatt mit vielen Diagnosegeräten stellt sicher, dass wir in vielen Fällen Teile reparieren bzw. Ersatzteile austauschen können. Zudem können Sie durch unser kompetentes Team aus Servicetechnikern, Chemikern und Umweltingenieuren auf ein großes Know-how unseres Unternehmens zurückgreifen, ohne dafür zusätzlich bezahlen zu müssen. Da wir unsere Steuerungen selbst herstellen und andere Ersatzteile als Hersteller in großen Mengen einkaufen, können wir diesen Einkaufsvorteil natürlich auch an Sie als unseren Wartungskunden weitergeben.
Vorteile auf einen Blick
- Vorbeugung von Ausfällen und fehlerhaften Betriebszuständen
- Längere Lebensdauer Ihrer Kleinkläranlage
- Qualifiziertes Fachpersonal
- Reduzierter Reparaturaufwand
- Kalkulierbare Kosten
Sie benötigen eine Wartung für Ihre Kleinkläranlage?
Dann kontaktieren Sie uns. Sie erhalten ein faires, unverbindliches Angebot für die Wartung Ihrer Kleinkläranlage.
FAQs
Kleinkläranlagen sind regelmäßig zu überprüfen und zu warten. Kleinkläranlagen sind vom Betreiber entsprechend den wasserrechtlichen Vorgaben regelmäßig zu kontrollieren. Darüber hinaus muss die Kleinkläranlage von einer Fachfirma gewartet werden. Bei den Reinigungsklassen C, N und D sind dies in der Regel 2 Wartungen pro Jahr. Bei Kleinkläranlagen mit zusätzlichen Reinigungsstufen für die Phosphatelimination bzw. die Entkeimung sind 3 Wartungen pro Jahr erforderlich. Nur durch die regelmäßige Kontrolle durch den Betreiber und die fachgerechte Wartung ist ein sicherer Betrieb der Kleinkläranlage möglich.
Nach der neuen Abwasserverordnung ist gemäß Anhang 1 Abs. 4 die Fachkunde entsprechend dem Arbeitsblatt DWA-A 221 (Ausgabe Dezember 2019) vorgegeben. Nur Wartungsfirmen, deren Mitarbeiter diese Anforderungen erfüllen, können Wartungen auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen ausführen. Wir erfüllen diese Anforderung und sind von der DWA für die Wartung von Kleinkläranlagen zertifiziert.
Die im Rahmen einer Wartung auszuführenden Arbeiten richten sich nach den wasserrechtlichen Vorgaben bzw. der bauaufsichtlichen Zulassung der betreffenden Kleinkläranlage und den Herstellervorgaben.
Nachfolgend werden beispielhaft die Wartungsarbeiten einer SBR Kleinkläranlage mit Schlammstabilisierung aufgeführt:
- Einsichtnahme in das Betriebsbuch mit Feststellung des regelmäßigen Betriebes (Soll-Ist-Vergleich).
- Funktionskontrolle der maschinellen, elektrotechnischen und sonstigen Anlageteile wie Gebläse, Belüfter und Pumpen.
- Wartung von Gebläse, Belüfter und Pumpen nach Angaben der Hersteller.
- Funktionskontrolle der Steuerung und der Alarmfunktion.
- Prüfung des Schlammvolumens in der Anlage durch Entnahme einer Absetzprobe Prüfung der Schlammhöhe in der Vorklärung.
- Veranlassung der Schlammabfuhr durch den Betreiber bei einem Schlammvolumen gr. 70 % gemäß Entschlammungsanleitung. Hinweis: Zur Aufrechterhaltung des Reinigungsprozesses muss eine Restschlammmenge im Behälter verbleiben.
- Durchführung von allgemeinen Reinigungsarbeiten, z. B. die Beseitigung von Ablagerungen.
- Überprüfung des baulichen Zustandes der Anlage.
- Kontrolle der ausreichenden Be- und Entlüftung.
- Vermerk der Wartung im Betriebsbuch.
- Messung im Belebungsbecken von Sauerstoffkonzentration und Schlammvolumenanteil; ggf. Einstellen optimaler Betriebswerte für Sauerstoffversorgung und Schlammvolumenanteil.
- Entnahme einer Stichprobe des Ablaufs und Analyse auf folgende Parameter:
- Temperatur
- pH-Wert absetzbare Stoffe
- CSB.
Die Feststellungen und durchgeführten Arbeiten sind in einem Wartungsbericht zu erfassen und dem Betreiber zu übergeben. Auf Verlangen sind der Wartungsbericht und das Betriebsbuch der zuständigen Aufsichtsbehörde bzw. der zuständigen Wasserbehörde vom Betreiber vorzulegen.
Nach unserer Auffassung sollte für ein gutes Wartungsunternehmen folgendes selbstverständlich sein:
- Ausführung aller in der Zulassung vorgegebenen Wartungsarbeiten.
- Alle Mitarbeiter des Wartungsunternehmen sollten auf die betreffende Kleinkläranlage geschult sein. Lassen Sie sich im Zweifel das Schulungszertifikat zeigen.
- Die Mitarbeiter des Wartungsunternehmen sollten für die betreffende Kleinkläranlage alle erforderlichen Passwörter besitzen, um auch wirklich Einstellungen an der Anlage vornehmen zu können.
- Handeln nach der Devise „Reinigung vor Erneuern“. Unsere Servicetechniker haben zum Beispiel alle einen Kompressor auf dem Servicefahrzeug, um Luftfilter zu reinigen. Diese Reinigung führen wir im Rahmen der Wartung kostenlos durch. So können wir in vielen Fällen das Wechselintervall für die Filter erhöhen. Unserer Leistung reduziert hier ihre Kosten.
- Handeln nach der Devise „reparieren vor Erneuern“. Häufig ist nur ein Display oder ein Relais defekt. Hier ist die Reparatur in der Regel wesentlich günstiger wie die Erneuerung der kompletten Steuerung. Als Hersteller haben wir hier viele Möglichkeiten, kostengünstige Reparaturen durchzuführen. Dazu müssen aber die Servicetechniker entsprechend geschult sein und über die notwendige Erfahrung verfügen.
- Das in Rechnung stellen zusätzlicher Leistungen sollte die Ausnahme sein. Wenn Sie von Ihrem Wartungsunternehmen sehr häufig zusätzliche Leistungen in Rechnung gestellt bekommen, können Sie gerne den Wartungsvertrag mit uns abschließen.
- Verwendung von Originalersatzteile, beispielsweise der Steuerungen, sollte der Regelfall sein. Hierzu heißt es im Regelwerk A 221 der DWA im Pkt. 15 Reparatur: Um einen bestimmungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten, darf ein Austausch der systemrelevanten Ein- oder Anbauteile im Rahmen von Wartung oder Reparatur nur gegen Teile mit der gleichen technischen Leistung erfolgen. Die Gleichwertigkeit muss dokumentiert werden. Wenn Ihnen also ein Wartungsunternehmen nicht eine Ersatzsteuerung des Herstellers einbaut, lassen Sie sich von den Wartungsunternehmen rechtsverbindlich die Gleichwertigkeit bestätigen. Wenn Sie Zweifel haben, fragen Sie den Hersteller des Systems, ob die eingebaute Steuerung gleichwertig ist.
Gemäß den wasserrechtlichen Anforderungen/der bauaufsichtlichen Zulassung sind vom Betreiber regelmäßig Kontrollen an der Kleinkläranlagen durchzuführen. Nachfolgend ein Auszug aus einer bauaufsichtlichen Zulassung:
Eigenkontrollen
Die Funktionsfähigkeit der Anlagen ist durch eine sachkundige‘ Person durch folgende Maßnahmen zu kontrollieren.
Täglich ist zu kontrollieren, dass die Anlage in Betrieb ist. Monatlich sind folgende Kontrollen durchzuführen:
- Kontrolle des Ablaufes auf Schlammabtrieb (Sichtprüfung).
- Kontrolle der Zu- und Abläufe auf Verstopfung (Sichtprüfung).
- Ablesen des Betriebsstundenzählers von Gebläse und Pumpen und Eintragen in das Betriebsbuch.
Festgestellte Mängel oder Störungen sind unverzüglich vom Betreiber bzw. von einem beauftragten Fachbetrieb zu beheben und im Betriebsbuch zu vermerken.
Die Durchführung der Betreiberkontrollen sind ein wesentlicher Bestandteil eines funktionalen Betriebes der Kleinkläranlage. Die regelmäßige Durchführung der Kontrollen sichert den Betrieb der Kleinkläranlagen und, sofern vorhanden, der nachfolgenden Versickerung. Durch Betreiberkontrollen können frühzeitig Störungen festgestellt und weitergehende Schäden verhindert werden. Wenn beispielsweise Schlamm aus der Kleinkläranlage in die Versickerung gelangt und diese verstopft, fallen entsprechende Kosten an. Hier hat der Betreiber eine Verantwortung durch die vorgegebenen Kontrollen. Die Betreiberkontrollen sind in dem Betriebstagebuch fortlaufend zu dokumentieren.